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   BFH, 02.10.1969 - V R 163/66   

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https://dejure.org/1969,1189
BFH, 02.10.1969 - V R 163/66 (https://dejure.org/1969,1189)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1969 - V R 163/66 (https://dejure.org/1969,1189)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1969 - V R 163/66 (https://dejure.org/1969,1189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Einordnung der Züchterprämie nach der Rennordnung als Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 263
  • BStBl II 1970, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.09.1962 - V 230/59
    Auszug aus BFH, 02.10.1969 - V R 163/66
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe allerdings im Urteil V 230/59 vom 27. September 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 91 - HFR 1963, 91 -) die Auffassung vertreten, § 4 Nr. 19 UStG sei nur für das Halten und die Aufzucht fremden Viehs anzuwenden.

    Das BFH-Urteil V 230/59 vom 27. September 1962 (a.a.O.), auf das sich das FA beruft, ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

  • BFH, 24.08.1967 - V 31/64

    Voraussetzungen für die Behandlung von Zuschüssen der öffentlichen Hand als

    Auszug aus BFH, 02.10.1969 - V R 163/66
    Dementsprechend sind auch geldwerte Vorteile in Form von Subventionen, Beihilfen, Förderungsprämien, Geldpreisen und dergleichen, die ein solcher Unternehmer als Anerkennung oder zur Förderung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Tätigkeiten ohne Bindung an bestimmte Umsätze erhält, keine Entgelte im Sinne des Umsatzsteuerrechts (vgl. Hartmann-Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, Kommentar - 5. Auflage -, Rdnrn. 82, 83 zu § 5; Urteil des erkennenden Senats V 31/64 vom 24. August 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 89 S. 407 - BFH 89, 407 -, BStBl III 1967, 717).
  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 02.10.1969 - V R 163/66
    Unter diesen Umständen fehlt es nach herrschender Meinung an einer Prozeßvoraussetzung (vgl. den Beschluß des Senats V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch erfordert eine zielgerichtete, konkrete Leistung (vgl. dazu auch Popitz, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., 1928 S. 355 sowie die BFH-Urteile vom 27. August 1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, 261, BStBl II 1971, 6, 8, und vom 12. November 1970 V R 52/67, BFHE 100, 340, 342, BStBl II 1971, 38, 39; ferner vom 16. Dezember 1965 V 242/63 U, BFHE 84, 499, BStBl III 1966, 181, 182; vom 31. Juli 1969 V 94/65, BFHE 96, 331, BStBl II 1969, 637, und vom 2. Oktober 1969 V R 163/66, BFHE 97, 263, BStBl II 1970, 111 f.).
  • BFH, 06.08.1970 - V R 94/68

    Züchterprämie - Rennordnung - Entgelt - Halter des siegreichen Pferdes

    Die Züchterprämie nach der Rennordnung ist in der Regel auch dann kein Entgelt, wenn der Züchter nicht mehr Halter des siegreichen Pferdes ist (Ergänzung zum Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969, BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111).

    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111) die umsatzsteuerrechtliche Bedeutung der Züchterprämie unter der tatsächlichen Voraussetzung untersucht, daß der Empfänger nicht wie hier nur Züchter, sondern auch Besitzer des Tiers zur Zeit des Rennens ist.

    Für die Erwägung des erkennenden Senats im Urteil vom 2. Oktober 1969 (a. a. O.), die abweichende Rechtsauffassung des RFH hinsichtlich der Züchterprämien im Urteil vom 13. Februar 1942 (a. a. O.) könne, wenn nicht der Züchter selbst, sondern wie hier ein Dritter die erfolgreichen Pferde dem Rennveranstalter zur Verfügung gestellt habe, unter Umständen nach den Grundsätzen der Entgeltauffüllung gerechtfertigt sein, ist deshalb im vorliegenden Falle kein Raum.

  • BFH, 09.03.1972 - V R 32/69

    Belohnung - Teilnahme an Pferderennen - Rennpreise - Entgelt - Rennstallbesitzer

    Zu einer anderen Beurteilung führt es auch nicht, wenn man die beiden Urteile des BFH V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111) und V R 94/68 vom 6. August 1970 (BFH 99, 504, BStBl II 1970, 730) berücksichtigt, die die Züchterprämie nach der Rennordnung nicht als Entgelt ansehen und damit das RFH-Urteil V 133/41 vom 12. Februar 1942 (RStBl 1942, 543) einschränken.

    Auch im Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (a. a. O.) kommt der BFH zu dem Ergebnis, bei dem Abstellen eines Pferdes zu einem Rennen handele es sich um eine entgeltliche sonstige Leistung.

  • BFH, 25.02.1971 - V R 104/67

    Ladekostenzuschüsse - Rollkostenzuschüsse - Deutsche Bundesbahn - Versenden von

    Die Zuschüsse waren vielmehr Reflex ihres unternehmerischen Verhaltens, aus der Sicht der DB eine Belohnung für ein nicht umsatzfähiges Wohlverhalten (dazu BFH-Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969, BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111).
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